Wir sorgen für Ihr Recht – in der Sache und mit Verstand

Und zwar in folgenden Fällen

Unternehmensbewer­tungen – Sie regeln, wer und was nachkommt

Als neutraler Gutachter berechnen wir die Werte von Handwerks-, Handels- und Industriebetrieben sowie freiberuflichen Tätigkeiten und Praxen (Arztpraxen, medizinische und heilmedizinische Praxen, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungsagenturen u. a.) im Zusammenhang mit

  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Beteiligungen oder Teilbetrieben von Firmen
  • Eintritt oder Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Familienrechtlichen Auseinandersetzungen entsprechend der Rechtsprechung des BGH u. a.
  • Erbrechtlichen Auseinandersetzungen entsprechend der Rechtsprechung des BGH u. a.
  • Enteignungen
  • Verletzungen und Schädigungen des Unternehmens bzw. des Unternehmers

Betriebsverlagerungen – wir beziffern Ihre Lage

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, Baulandumlegungen, Straßenbauvorhaben usw. führen oftmals zu Beeinträchtigungen von Betrieben. In vielen Fällen erfordern sie sogar deren Verlagerung oder vorübergehende Stilllegung. Für Sie als Betroffene ergeben sich daraus meist mehrstellige Entschädigungsansprüche. Beispielsweise im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Grundstücken und Gebäuden, Auflösung von Miet- und Pachtverträgen sowie Verlagerung. Diese gilt es mithilfe von Gutachten basierend auf den bestehenden Verwaltungsvorschriften eindeutig zu belegen.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für diesen Bereich ermitteln und beziffern wir

  • Kosten durch Eingriffe in Betriebe aufgrund von Straßenbaumaßnahmen, Baulandumlegungen und anderen Maßnahmen
  • Entschädigungsansprüche nach dem BauGB (§§ 95, 96 bzw. 182 ff) bei einer Verlagerung bzw. Beeinträchtigung gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe
  • Härteausgleichsansprüche gemäß § 181 BauGB im Zusammenhang mit städtebaulichen Interventionen
  • Gutachten zur Begründung von Fördermitteln im Zuge von Ersatzinvestitionen bei Betriebsverlagerungen (Spitzenfinanzierung nach § 245 Abs. 11 BauGB)

Wirtschaftlichkeitsana­lysen – auf dass sich Ihr Business rechnet

Wirtschaftlichkeitsanalysen sind insbesondere erforderlich, wenn sich ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder wenn es größere Investitionen plant. Daneben sind sie ein zentraler Baustein bei der Ausarbeitung eines soliden Businessplans für Sie als Gründer*innen. Je nach Fragestellung prüfen und analysieren wir Ihre

  • Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenslage
  • Business-Strategie und -Ziele
  • Investitions- und Finanzierungspläne

Unterhaltsberechnungen – damit sie bekommen, was Ihnen zusteht

Ehen können in die Brüche gehen. Dennoch darf niemand schlechter gestellt werden als bei Fortbestand des Lebensbunds. Um dies zu gewähren, errechnen wir mit gebotener Neutralität das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden – insbesondere hinsichtlich der

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit, abhängiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen u. a.
  • Abzugsposten bei persönlichen Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Zins- und Tilgungsleistungen für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  • Belegprüfung bei Unterhaltsfragen

Versicherungsgutachten – im Schadensfall achten wir auf Sie

Als geprüfte und vereidigte Sachverständige sorgen wir dafür, dass Ihre Versicherung oder die der Gegenseite zahlt. Dafür bemessen wir die Höhe von

  • Betriebsunterbrechungs- und Warenschäden bei Brand, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl u. a.
  • Erwerbs- und Verdienstausfall bei Haftpflichtschäden
  • Schadensminderungskosten und Versicherungswerten